Die kombinierte Fassadengestaltung aus weißem Putz und Naturstein macht dieses Haus zu einem echten Hingucker. Auf zwei Etagen erstreckt sich die großzügige Wohnwelt der Bauherren.
Beim Neubau eines Wohnhauses gilt es die Richtlinien des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu erfüllen. Dies bedeutet, dass entweder ein Teil des Energiebedarfs durch die Nutzung von Erneuerbaren Energien (z.B. Solaranlage) gedeckt ist oder entsprechende Ersatzmaßnahmen angewendet werden.
Die Nutzung einer Solaranlage (oder ähnlichem) war in diesem Fall vom Bauherrn nicht gewünscht. Aus diesem Grund kommt die Durchführung der Ersatzmaßnahme, nämlich die Einsparung von Energie durch baulichen Wärmeschutz, zum Tragen.
Sowohl der Primärenergiebedarf als auch die Wärmedämmung der Gebäudehülle müssen dann den nach der Energieeinsparverordnung geltenden Höchstwert um mindestens 15 Prozent unterschreiten. Mit Hilfe eines sehr gut gedämmten Wandaufbaus in Holzrahmenbauweise, gelingt es die erforderlichen Werte zu erreichen und die Richtlinien des EEWärmeG problemlos zu erfüllen.
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