Wohnen wie im Urlaub - Ein individuelles Holzhaus im nordischen Stil, so lautete der Wunsch der Baufamilie. Die friesenblaue Holzfassade gibt dem rund 180 m² großen Einfamilienhaus den gewünschten nordischen Flair. Weiße Sprossenfenster heben sich von der markanten Holzfassade ab und sorgen zusammen mit dem spitzen Satteldach für eine ganz individuelle Optik. Ein Blickfang durch und durch!
Beim Neubau eines Wohnhauses gilt es die Richtlinien des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) einzuhalten. Dies bedeutet, dass ein Teil des Energiebedarfs durch die Nutzung von Erneuerbaren Energien (z.B. Solaranlage) gedeckt sein muss oder andernfalls entsprechende Ersatzmaßnahmen angewendet werden.
In diesem Fall war die Nutzung einer Solaranlage (oder ähnlichem) von den Bauherren nicht gewünscht, sodass man sich für die Durchführung einer Ersatzmaßnahme, nämlich die Einsparung von Energie durch baulichen Wärmeschutz, entschied.
Sowohl der Primärenergiebedarf als auch die Wärmedämmung der Gebäudehülle müssen dann den nach der Energieeinsparverordnung geltenden Höchstwert um mindestens 15 Prozent unterschreiten, um als Ersatzmaßnahme anerkannt zu werden. Mit der außerordentlich energieeffizienten Holzrahmenbauweise können die erforderlichen Werte problemlos erreicht und die Richtlinien des EEWärmeG somit erfüllt werden.
Geplant und entworfen wurde das Wohnhaus von Architekt Peter Quittmann, Hermann-Osthoff-Straße 39 in 59427 Unna (www.quittmann-architekten.de).
Die Werk- und Detailplanung, Konstruktion und Ausführung als Ausbauhaus (äußere Gebäudehülle inklusive Fenster und Dacheindeckung) erfolgte durch Firma Wiese und Heckmann.
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